Branchen-News
Mehr Aufwand für Kautschuk- und Kunststoffunternehmen
Branchenverbände kritisieren die PPWR: Sie befürchten mehr Bürokratie und unklare Vorgaben für Recycling
von Michael Aust
Das Wichtigste in Kürze
- Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt für Unternehmen zusätzliche Vorgaben zu Kennzeichnung, Dokumentation, Überwachung und Registrierung.
- Branchenverbände kritisieren den Aufwand insbesondere für mittelständische Betriebe sowie offene Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz.
- Die Bundesregierung schlägt vor, Versandhändler mit weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten auszunehmen.
Weniger Verpackungsmüll, mehr Wiederverwendung und Recycling: Das sind die Ziele der neuen EU-Verpackungsverordnung, die im August in Kraft getreten ist. Eigentlich alles Vorhaben, die auch die Kautschuk- und Kunststoffbranche unterschreibt: Die Unternehmen arbeiten schließlich seit Langem daran, Abfälle zu vermeiden und eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen. Trotzdem kritisieren Branchenverbände die Verordnung scharf. Der Grund: Das Regelwerk mit dem sperrigen Titel „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) macht die Arbeitsabläufe in Unternehmen künftig ziemlich holprig.
Bürokratie für mittelständische Betriebe
„Die Verzweiflung der deutschen Unternehmen über die verpflichtende Umsetzung der Verordnung spüren wir ganz hautnah“, sagt Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk). „Gerade die mittelständischen Betriebe der Kautschukindustrie klagen über die erneut zunehmenden Bürokratiepflichten.“
Neue Versandpflichten: Verpackungen werden zum Dokumentationsprojekt
Tatsächlich verursacht die neue EU-Verordnung hohe Aufwände für Unternehmen. Sie müssen Vorgaben zur Kennzeichnung, Dokumentation, Überwachung und Registrierung erfüllen, die weit über die bisherigen nationalen Regeln hinausgehen. So verlangt die PPWR beim Versand ins Ausland, dass Händler in jedem EU-Land, in das sie versenden, einen Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt dort unter anderem Registrierung, Meldungen, Entsorgungsfinanzierung und Rücknahmepflichten. Dafür entstehen organisatorischer Aufwand und Kosten.
Ganz grundsätzlich unterscheidet die Verordnung zudem nicht mehr zwischen dem Versand zwischen Unternehmen (B2B) und dem an Endverbraucher: Beides wird ab sofort ähnlich reguliert. Für wdk-Hauptgeschäftsführer Engelhardt ist das problematisch: „Es ist, als müssen Sie Ihren Fuß in einen Schuh zwängen, der zwei Nummern kleiner ist. Es zwickt an allen Ecken.“ Auch Branchenverbände der Plastikindustrie schlagen Alarm. „Die Ziele der PPWR sind richtig: mehr Recycling, weniger Abfall und stärkere Stoffkreisläufe“, sagt Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland. Allerdings werde „mit der PPWR jede Verpackung zu einem Dokumentationsprojekt“.
„Die Verzweiflung der Unternehmen über die verpflichtende Umsetzung der Verordnung spüren wir hautnah“
- Boris Engelhardt, wdk-Hauptgeschäftsführer
Kritik gibt es auch daran, dass die Anforderungen der PPWR sogar beim Versand innerhalb eines Betriebs gelten sollen. „Faszinierend und erschreckend zugleich ist, dass Unternehmen alle diese Vorgaben einhalten müssen – auch wenn sie nur an einen anderen Betriebsteil ihres Unternehmens versenden“, sagt wdk-Hauptgeschäftsführer Engelhardt. „Und auch, wenn sie bereits benutzte Verpackungen umweltbewusst wiederverwenden.“
Offene Vorgaben ab 2030
Besonders kritisch bewertet der Verband Vorgaben, die erst ab 2030 greifen sollen: Ab diesem Zeitpunkt müssen Verpackungen laut PPWR strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen. Für Kunststoffverpackungen kommen Vorgaben zum Rezyklateinsatz hinzu. Wie genau Unternehmen diese im Detail nachweisen, berechnen und bewerten müssen, sollen weitere europäische Verordnungen klären. Für Plastics Europe Deutschland ist das ein Bremsklotz für Investitionen: Wie sollen Firmen in Kreislauftechnologien investieren, wenn wichtige Rahmendaten fehlen?
Entlastung für Kleinversender
Um solche Belastungen für die Industrie abzufedern, fordern Verbände nun zügige Nachbesserungen, etwa eine Anpassung der PPWR an die Besonderheit des B2B-Versands. „Und wir fordern einen ‚Green-Gate-Ansatz‘: Für jede Transport-Verpackung muss eine einmalige Erfassung und Kennzeichnung ausreichen“, erklärt Engelhardt.
Die Bundesregierung hat Anfang September bereits reagiert und einen Vorschlag an Brüssel geschickt. Er sieht etwa vor, dass Versandhändler, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, keinen Bevollmächtigten benennen müssen. Solche Änderungen müssten „in der PPWR selbst umgesetzt werden“, heißt es aus der Bundesregierung. „Eine nationale Regelung würde hier zu kurz greifen. Wir arbeiten daran, dass sich unter den Mitgliedsstaaten eine Mehrheit findet, die den Vorschlag unterstützt.“
Über den Autor
Michael Aust
Michael Aust berichtet als Reporter aus Betrieben und schreibt über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach seinem Studium der Germanistik und Geschichte absolvierte er die Deutsche Journalistenschule, bevor er als Redakteur für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ und Magazine diverser Unternehmen arbeitete.