Standort Deutschland

Mehr Netto seit Januar

Deutlich weniger Steuern, etwas höhere Sozialbeiträge: Was sich jetzt alles bei den Abgaben geändert hat – und warum.

von Thomas Hofinger

· Lesezeit 2 Minuten.
Rechenbeispiel : Ein kinderloser Single verdient 3.800 Euro brutto (und ist damit von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen nicht betroffen). Er ist in einer Krankenkasse mit jeweils genau durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Kirchensteuer bezahlt er nicht, nur der Übersichtlichkeit halber. Seit Januar 2023 bekommt er 31,50 Euro mehr aufs Konto als im Dezember 2022.

Schöner Start ins neue Jahr: Seit Januar bekommen die meisten Arbeitnehmer mehr Geld aufs Konto als noch im Dezember. Aber warum eigentlich? KAUTSCHUK erklärt, was sich bei der Lohnabrechnung alles geändert hat – und zeigt die Auswirkung in Euro und Cent an Musterfällen, durchgerechnet von der Software-Genossenschaft Datev

Lohnsteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag ist am Jahreswechsel kräftig gestiegen, auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag liegt nun bei 6.024 Euro. Das Kindergeld, das sich oft stärker auswirkt als der Kinderfreibetrag, beträgt nun für jedes Kind 250 Euro – auch das ist eine deutliche Erhöhung, nach Mitteilung der Bundesregierung für die ersten beiden Kinder sogar „die höchste Kindergelderhöhung seit 1996“.

Zudem hat das „Inflationsausgleichsgesetz“ für Abhilfe gegen die sogenannte kalte Progression gesorgt, das ist eine inflationsbedingte schleichende Steuererhöhung. Die Eckwerte des Steuertarifs wurden entsprechend verschoben. Der Spitzensteuersatz zum Beispiel greift nun erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 62.810 Euro.

Wegen dieser milliardenschweren steuerlichen Entlastungen gibt es jetzt unter dem Strich mehr Netto. Laut Datev kann eine verheiratete Alleinverdienerin mit zwei Kindern und 5.300 Euro Bruttoentgelt davon nun knapp 32 Euro mehr behalten als im Dezember. Ganz ähnlich sieht es bei einem Single mit 3.800 Monatsbrutto aus, wie unsere Grafik oben zeigt.

Das persönliche Plus dürfte oft noch größer sein – und das hängt auch von der gewählten Krankenkasse ab.

Krankenversicherung

Die Kasse bekommt theoretisch mehr Geld, davon sind aber sehr viele gar nicht betroffen. Zwar ist der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ (der auch für Musterrechnungen verwendet wird) laut Gesundheitsministerium von 1,3 auf 1,6 Prozent gestiegen. Doch etliche Krankenkassen haben ihren individuellen Zusatzbeitrag für Berufstätige gar nicht oder nicht so stark angehoben, bei den zwei Branchengiganten Techniker und Barmer zum Beispiel hat sich gar nichts verändert. Welche Kasse welchen Zusatzbeitrag verlangt, kann man stets auf einer amtlichen Website nachlesen.

Arbeitslosenversicherung

Hier ist die Abgabenlast leicht gestiegen. Weil die Bundesagentur für Arbeit hohe Rücklagen hatte, war der Beitragssatz schon vor Corona auf 2,4 Prozent gesenkt worden, befristet bis Ende 2022. Seit Anfang 2023 gilt wieder der frühere Satz von 2,6 Prozent.

Rentenversicherung, Pflegeversicherung

Die Beitragssätze der Renten- und der Pflegeversicherung haben sich nicht geändert. Allerdings dürfte sich bei der Pflegekasse bald etwas tun: Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgetragen, bis zum Sommer 2023 die Beiträge nach der Kinderzahl zu staffeln.

Beitragsbemessungsgrenzen

Nur für Gutverdiener gelten nun außerdem etwas höhere Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen als 2022.

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